Zahlungsmöglichkeiten & Reisekosten
Ich biete Ihnen flexible Zahlungsmethoden und transparente Regelungen zu Reisekosten, damit Sie jederzeit nachvollziehen können, wie sich die Kosten zusammensetzen.
Zahlungsmöglichkeiten
- PayPal: Bezahlung mit PayPal, inklusive "Später bezahlen" oder "Ratenzahlung".
- Rechnung: Bei Beträgen über 200 € wird eine individuelle Vereinbarung über Abschlagszahlungen getroffen.
- Kreditkarte: Bezahlung per Visa, MasterCard oder American Express – schnell und sicher.
- Kryptowährungen: Zahlungen in Bitcoin und anderen gängigen Kryptowährungen.
Reise- & Übernachtungskosten
-
Reisekosten: Berechnung gemäß Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG):
- Wegegeld: 0,42 € netto (0,50 € brutto) pro Kilometer. (beim Checkout doppelt berechnet wegen An- und Abreise)
- Reisezeit: 120,00 € netto (142,80 € brutto) pro Stunde. (auch hier beim Checkout doppelt berechnet wegen An- und Abreise)
- Übernachtungskosten: Falls erforderlich, erfolgt eine klare Absprache vorab. Übernachtungskosten richten sich ebenfalls nach den Vorgaben des JVEG.
Nutzen Sie die transparenten und nachvollziehbaren Regelungen zu Reise- und Übernachtungskosten, die auf gesetzlichen Vorgaben basieren.
Flexibilität durch Ratenkauf
Mit der Option "Ratenzahlung" können Sie die Kosten für meine Dienstleistungen bequem aufteilen. Dies ist insbesondere über PayPal möglich und bietet Ihnen maximale Flexibilität.
Ratenzahlungen sind insbesondere bei Sachverständigenleistungen außergewöhnlich und bieten Ihnen eine einzigartige Möglichkeit, auf meine Expertise zurückzugreifen, ohne Ihr Budget kurzfristig ggf. zu überlasten.
Erstattungsmöglichkeiten
In bestimmten Fällen können die durch meine Leistungen entstandenen Kosten von der Gegenseite oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Die genauen Voraussetzungen hängen jedoch vom Einzelfall ab.
Kostenerstattung durch die Gegenseite
Im Rahmen eines Rechtsstreits kann das Gericht entscheiden, dass die Gegenseite die Kosten meiner Beauftragung tragen muss.
Kostenübernahme durch Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten für Sachverständigenleistungen, wenn diese unter Ihren Versicherungsschutz fallen.
Wichtig: Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden. Ich stehe Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann jedoch keine verbindlichen Aussagen zu einer Erstattung treffen.
Kontakt, um eine kostenlose & unverbindliche Anfrage zu stellen und kompetente Unterstützung zu erhalten
Gerne biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, um mich persönlich kennenzulernen und Ihre Fragen zu meinen Leistungen unverbindlich zu klären – ganz ohne die Buchung eines Beratungsgesprächs.
Um Ihnen so effizient wie möglich weiterhelfen zu können, bitte ich Sie, bevorzugt über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail an kontakt@sv-ehret.de mit mir in Verbindung zu treten.
Jetzt unverbindlich anfragen