Widerrufsrecht

Die Auftraggeber:innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen eine evtl. Auftragserteilung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Auftragserteilung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Auftraggeber:innen den Sachverständigen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Auftrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Wichtige Hinweise (Verzicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht)

Sollten Auftraggeber:innen bei der Buchung von Leistungen oder im Zuge einer anderweitigen Beauftragung des Sachverständigen wünschen, dass dieser bereits vor dem Ablauf von 14 Tagen mit der Bearbeitung eines Vorgangs beginnt, so gilt dies im Hinblick auf den hierfür erforderlichen Zeitaufwand des Sachverständigen als eindeutiger und freiwilliger Verzicht der Auftraggeber:innen auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass die vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist durch den Sachverständigen geleistete Arbeit und die hierfür erhobenen Gebühren in jedem Fall durch die Auftraggeber:innen gezahlt werden müssen.

Folgen des Widerrufs

Wenn Auftraggeber:innen Ihre evtl. Auftragserteilung widerrufen – ohne dass die unter „wichtige Hinweise (…)“ aufgeführten Ausnahmefälle gegeben waren – hat der Sachverständige alle Zahlungen, die er von seinen Auftraggeber:innen erhalten hat, einschließlich evtl. Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass die Auftraggeber:innen eine andere Art der Lieferung als die vom Sachverständigen angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf der evtl. Auftragserteilung beim Sachverständigen eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet der Sachverständige dasselbe Zahlungsmittel, das die Auftraggeber:innen bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit den Auftraggeber:innen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden den Auftraggeber:innen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.