Sachverständigenbüro Ehret e.K., Inhaber: Andreas Ehret · Stand 2026-05-02
§ 1 Geltungsbereich und Grundsätze
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die das Sachverständigenbüro Ehret e.K. (im Folgenden „Sachverständigenbüro“) für seine Kund:innen erbringt. Hierunter fallen insbesondere die Erstellung von Gutachten, Beratungen, Prüfungen von Abrechnungen und Messgeräten, Schulungen, Seminare, Workshops sowie ähnliche Dienstleistungen.
1.2 Ziel dieser AGB ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem Sachverständigenbüro und den Kund:innen klar, fair und transparent zu regeln. Durch die vorherige Kenntnis dieser Bestimmungen können sich Kund:innen zuverlässig darauf einstellen, welche Rechte und Pflichten für beide Seiten gelten.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen der Kund:innen finden nur dann Anwendung, wenn das Sachverständigenbüro diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dadurch ist sichergestellt, dass Kund:innen nicht ohne ihre Zustimmung an für sie nachteilige Bedingungen gebunden sind.
§ 2 Leistungsumfang und Arbeitsweise
2.1 Das Sachverständigenbüro erbringt vielfältige Leistungen, um Kund:innen bei allen Fragestellungen rund um Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, Messtechnik sowie ähnlichen Themen zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere:
- Beratung: Individuelle Fachberatung, etwa zu rechtlichen und technischen Fragen der Heiz- oder Betriebskostenabrechnung, telefonisch, per Videomeeting oder vor Ort.
- Prüfung von Abrechnungen: Neutrale und unabhängige Überprüfung von Einzel- oder Gesamtabrechnungen auf formale, rechnerische und rechtliche Korrektheit.
- Prüfung von Messgeräten: Fachgerechte Prüfung von Messgeräten gemäß geltender Normen, inklusive Dokumentation für maximale Transparenz.
- Flächen-Kontrollaufmaß: Unabhängige Überprüfung und Aufmaß von Wohn- und Nutzflächen als belastbare Grundlage für Verteilerschlüssel und Abrechnungen.
- Schulungen, Seminare und Weiterbildungen: Fachliche Workshops, Seminare oder Coachings für nachhaltige Wissensvermittlung.
- Gutachten: Erstellung fachlich fundierter Privat- und Gerichtsgutachten.
2.2 Das Sachverständigenbüro arbeitet stets neutral, objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen. Einseitige Interessensbevorzugungen sind ausgeschlossen, damit Kund:innen eine unvoreingenommene Expertise erhalten.
2.3 Werden sachkundige Mitarbeiter:innen oder weitere Fach-Sachverständige hinzugezogen, geschieht dies im Interesse der Kund:innen. Das Sachverständigenbüro bleibt für die Qualität und Sorgfalt der Leistung verantwortlich.
§ 3 Rechte und Mitwirkungspflichten der Kund:innen
3.1 Um optimale Ergebnisse zu erzielen, ist das Sachverständigenbüro auf die Mitwirkung der Kund:innen angewiesen. Diese stellen alle erforderlichen Unterlagen, Informationen sowie Zugänge zu Messgeräten oder Liegenschaften rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Dadurch werden Verzögerungen, Missverständnisse und Mehraufwände vermieden.
3.2 Kund:innen behalten jederzeit die Kontrolle über ihre Originalunterlagen. Nach Abschluss des Auftrags und vollständiger Bezahlung sendet das Sachverständigenbüro Originaldokumente auf Wunsch zurück. Kopien darf das Sachverständigenbüro für seine Unterlagen anfertigen und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben archivieren.
3.3 Bei Vor-Ort-Prüfungen werden Kund:innen rechtzeitig über erforderliche räumliche Voraussetzungen informiert. Indem Kund:innen geeignete Rahmenbedingungen schaffen, lassen sich zusätzliche Kosten oder Wartezeiten vermeiden.
3.4 Kund:innen haben jederzeit das Recht, sich über den Stand der Auftragsbearbeitung zu informieren, Fragen zu stellen und Erläuterungen zu erhalten. Das Sachverständigenbüro beantwortet alle Anliegen verständlich und nachvollziehbar.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Kostentransparenz
4.1 Alle auf der Website angebotenen Leistungen werden zu Festpreisen abgerechnet. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, um von Beginn an volle Kostentransparenz sicherzustellen.
4.2 Wird eine Leistung über den gebuchten Zeitraum hinaus in Anspruch genommen, erfolgt eine Nachberechnung zum gleichen Minutenpreis. Für zusätzliche Leistungen — etwa ergänzende Schriftsätze oder die Prüfung weiterer Belege — wird ein Stundensatz von 220,00 € netto berechnet. Das Sachverständigenbüro informiert Kund:innen vorab über diese Zusatzkosten, damit sie jederzeit fundierte Entscheidungen treffen können.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart wurden. Bei Beträgen über 200,00 € sind Raten- oder Abschlagszahlungen möglich, um Kund:innen finanzielle Flexibilität zu bieten.
4.4 Bei Zahlungsverzug sucht das Sachverständigenbüro zunächst nach einvernehmlichen Lösungen. Mahn- und Inkassokosten fallen erst an, wenn sich anderweitig keine Regelung finden lässt.
4.5 Auf Wunsch erhalten Kund:innen detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Vergütung, um volle Kostentransparenz sicherzustellen.
§ 5 Ortstermine, besondere Bedingungen und Sicherheit
5.1 Bei Vor-Ort-Leistungen können erschwerte Zugänge zu Messgeräten oder schwer erreichbaren Bereichen auftreten. Das Sachverständigenbüro informiert Kund:innen rechtzeitig über mögliche Mehrkosten, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können.
5.2 Sicherheit und Arbeitsschutz haben oberste Priorität. Sollten vor Ort Probleme auftreten, arbeitet das Sachverständigenbüro eng mit den Kund:innen zusammen, um geeignete Lösungen zu finden. Kund:innen stellen dabei sicher, dass ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen wird.
§ 6 Stornierung, Verschiebung und Kündigung
6.1 Kund:innen können Beratungen, Prüfungen oder Weiterbildungen bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei stornieren oder verschieben. Diese Flexibilität schützt Kund:innen vor unnötigen Kosten, wenn kurzfristige Änderungen auftreten.
6.2 Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin, berechnet das Sachverständigenbüro 50 % des vereinbarten Preises als Stornogebühr. Dieser Ausgleich berücksichtigt den bereits entstandenen Planungs- und Ressourcenaufwand.
6.3 Bei Seminaren, Workshops, Coachings oder Vorträgen ist eine kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn möglich. Bei späterer Stornierung wird die volle Gebühr fällig. Kund:innen können jedoch Ersatzteilnehmer:innen benennen, um Kosten zu vermeiden.
6.4 Sollte das Sachverständigenbüro aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) nicht leisten können, werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Kund:innen erleiden in einem solchen Fall keinen finanziellen Nachteil.
6.5 Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Liegt der wichtige Grund beim Sachverständigenbüro, erhalten Kund:innen für noch nicht erbrachte Leistungen bereits gezahlte Beträge zurück. Liegt der Grund bei den Kund:innen, ist das Sachverständigenbüro berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen einzubehalten.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
7.1 Das Sachverständigenbüro haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt. Dadurch sind Kund:innen vor unverhältnismäßigen Risiken geschützt.
7.2 Bei Mängeln haben Kund:innen Anspruch auf Nachbesserung. Scheitert diese, können Kund:innen vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern, um nicht mit fehlerhaften Leistungen belastet zu werden.
7.3 Mängel sollten zeitnah gemeldet werden, damit das Sachverständigenbüro umgehend für Abhilfe sorgen kann.
7.4 Schadensersatzansprüche von Nicht-Verbraucher:innen verjähren nach 12 Monaten. Dadurch besteht Klarheit über die zeitlichen Fristen.
7.5 Berufshaftpflichtversicherung: Das Sachverständigenbüro Ehret e.K. verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung. Diese dient der Absicherung berechtigter Schadensersatzansprüche im Rahmen der vereinbarten Deckung. Unabhängig hiervon gelten die vorstehenden Haftungsregelungen gemäß dieser AGB unverändert.
§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte
8.1 Das Sachverständigenbüro behält an allen erstellten Werken (Gutachten, Berichte, Schulungsunterlagen etc.) die Urheberrechte. Dies gewährleistet die gleichbleibende Qualität und Authentizität der Leistungen.
8.2 Kund:innen dürfen die gelieferten Werke für den vereinbarten Zweck verwenden. Weitergehende Nutzungen — wie Veröffentlichungen, Weitergaben oder Bearbeitungen — bedürfen der schriftlichen Zustimmung. So können faire Vereinbarungen getroffen werden.
8.3 Die unerlaubte Weitergabe von Unterlagen an Dritte oder die Verwendung in KI-Systemen (wie ChatGPT) ist untersagt, um die Qualität der Arbeit und die Interessen aller Beteiligten zu schützen.
§ 9 Schweigepflicht, Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Das Sachverständigenbüro und seine Mitarbeiter:innen unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Vertrauliche Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, sodass Kund:innen stets auf Vertraulichkeit vertrauen können.
9.2 Eine Offenlegung von Informationen erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Kund:innen.
9.3 Beratungsgespräche – telefonisch, per Videomeeting oder vor Ort – werden ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer:innen aufgezeichnet und zur Dokumentation in Textform umgewandelt (transkribiert). Heimliche Aufzeichnungen erfolgen nicht. Aufnahme und Transkription erfolgen ausschließlich lokal im Sachverständigenbüro; es werden keine externen Transkriptions-, Cloud- oder KI-Dienste eingesetzt und keine Daten an Dritte weitergegeben (vgl. § 9.1).
9.4 Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; ohne Einwilligung findet das Gespräch ohne Aufzeichnung statt. Einzelheiten zur Verarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Seminare, Workshops und Weiterbildungen
10.1 Kund:innen erhalten bei der Buchung von Weiterbildungsveranstaltungen umfassende Informationen zu Inhalten, Ablauf, Gebühren und Zusatzleistungen. Dies schafft Transparenz und ermöglicht eine fundierte Entscheidung.
10.2 Wird eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abgesagt, erstattet das Sachverständigenbüro alle bereits gezahlten Gebühren vollständig. Somit gehen Kund:innen kein finanzielles Risiko ein.
10.3 Die ausgegebenen Schulungsunterlagen dienen der persönlichen Fortbildung der Kund:innen und unterliegen dem Urheberrecht und den Nutzungsbestimmungen gemäß § 8.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigenbüros.
11.2 Ist die/der Kund:in Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Sachverständigenbüros Gerichtsstand. Dies sorgt für Rechtssicherheit bei Streitigkeiten.
11.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, um Rechtsklarheit zu wahren.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine gesetzliche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, ohne die Interessen der Kund:innen unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
§ 12 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Hinweis: Bei Beauftragung über das Kontaktformular oder per E-Mail kommt ein Vertrag im Fernabsatz zustande. Verbraucher:innen steht in diesem Fall grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu (14 Tage). Eine ausführliche, anwaltlich geprüfte Widerrufsbelehrung wird in Kürze nach rechtlicher Prüfung an dieser Stelle ergänzt. Bis dahin gilt: Verbraucher:innen können einen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen, sofern die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht und/oder mit der Erbringung noch nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Schreiben Sie hierfür eine kurze E-Mail an anfrage@sv-ehret.de.
Impressum:
Sachverständigenbüro Ehret e.K. · Inhaber: Andreas Ehret · Altrheinbogen 79 · 68775 Ketsch · Amtsgericht Mannheim HRA 706180